Ausbildung zum Führerschein für Arbeits- und Zugmaschinen
In unserer Fahrschule haben Sie weiterhin die Möglichkeit zur Ausbildung in den Klassen M, L, T und S zu absolvieren.
Führerscheinklasse
Beschreibung
Vorraussetzungen
Klasse M
berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ und 45km/h ohne Beiwagen
Mindestalter 16 Jahre
Klasse L
berechtigt zum Führen von Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25km/h
Mindestalter 16 Jahre
Klasse T
berechtigt zum Führen von Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Klasse S
berechtigt zum Führen von Leichtmobilen (Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 350 kg) und Quads bis 50 cm³ und bis 45 km/h