Powerfahrschule Nixdorf

 

Ausbildung zum Führerschein für Arbeits- und Zugmaschinen

In unserer Fahrschule haben Sie weiterhin die Möglichkeit zur Ausbildung in den Klassen M, L, T und S zu absolvieren.

 

Führerscheinklasse

   

Beschreibung

   

Vorraussetzungen

Klasse M 
  • berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ und 45km/h ohne Beiwagen
 
  • Mindestalter 16 Jahre
Klasse L 
  • berechtigt zum Führen von Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25km/h
 
  • Mindestalter 16 Jahre
Klasse T 
  • berechtigt zum Führen von Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
 
  • Mindestalter 16 Jahre
Klasse S 
  • berechtigt zum Führen von  Leichtmobilen (Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 350 kg) und Quads bis 50 cm³ und bis 45 km/h
 
  • Mindestalter 16 Jahre

 

      

 

 

 

 

 

E-Mail: nixesfahrschule@t-online.de/ Tel. 035342/ 873807 od. 0173/ 5730712